Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Psychotherapie

Psychische Auffälligkeiten äußern sich im Denken, in der Stimmung und im Verhalten des Kindes/Jugendlichen in Form von:

  • Entwicklungsstörungen
  • AD(H)S
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Enkopresis / Enuresis
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Essstörungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • schulvermeidendes Verhalten
  • Lernstörungen
  • Mutismus
  • Zwangsstörungen
  • emotionale Störungen
  • Auffälligkeiten nach belastenden Lebensereignissen wie Trennung/Scheidung, Mobbingerfahrungen, etc.
  • Traumata

Psychotherapie kann beitragen zur:

  • Angst-und Schmerzreduktion/-abbau
  • Verbesserung der emotionalen Kompetenz (Gefühle/Bedürfnisse wahrnehmen/ausdrücken lernen)
  • Verbesserung der sozialen Kompetenz
  • Stärkung des Selbstwertes
  • Verbesserung der Konfliktlösungsstrategien
  • Verbesserung der Stressbewältigungsmechanismen
  • Verbesserung des familiären Klimas
  • Gesundheitsförderung

 

Sitzungen

Die Behandlung findet in Form von Einzelsitzungen, bei Bedarf unter Einbeziehung der Bezugspersonen (Elternberatung), in der Regel einmal wöchentlich statt. Wenn du 14 Jahre alt bist, kannst du uns auch auf eigene Initiative hin alleine aufsuchen und wir prüfen gemeinsam, welche Hilfe in welchem Rahmen sinnvoll ist. In manchen Fällen kann sich auch die Kooperation mit der Schule, dem Kindergarten oder anderen Institutionen/Personen als sinnvoll und hilfreich herausstellen.

Die Elternberatung ist ein fester Bestandteil der Therapie mit Kindern, sie kann aber auch bei der Therapie mit Jugendlichen sinnvoll sein. In manchen Fällen wird die Elternberatung die Therapie einfach nur begleiten, in anderen stellt sie eine eigenständige Maßnahme dar. Ziel ist es, die im Alltag zwischen Eltern und Kindern auftretende Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es darum, sich gegenseitig kennenzulernen und einen Überblick über die Problematik zu bekommen. Wir prüfen dann gemeinsam, ob eine Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, oder welche anderen Hilfsangebote möglicherweise sinnvoll sein könnten.

Zur Diagnostik und Therapieplanung folgen dann weitere Termine. Sollten diese Folgetermine eine Indikation für eine Psychotherapie ergeben, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Mit Genehmigung der Therapie werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Zum Erstgespräch und jeweils zu jedem Quartalsanfang ist die Versichertenkarte des Kindes erforderlich. Ärztliche Überweisungen sind nur bei Vorliegen eines Hausarztvertrages notwendig.